Unser Ziel

Die Fachstelle Ausbildungszuschüsse hat zum Ziel, erwachsenen und arbeitslosen Menschen zu einer Qualifizierung mittels einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung EFZ zu verhelfen.

 

Entlöhnung
Die Entlöhnung bemisst sich nach dem orts- und branchenüblichen Lohn im letzten Jahr der beruflichen Grundbildung. Verfügt die versicherte Person über keine Erfahrungen im auszubildenden oder in einem nahe verwandten Beruf, so bemisst sich die Entlöhnung nach dem orts- und branchenüblichen Lohn im entsprechenden Jahr der beruflichen Grundbildung (Art. 90a3 AVIV). Ergänzend unterstützt die Arbeitslosenversicherung diesen Lernenden durch Ausbildungszuschüsse bis zu einem maximalen Bruttolohn von Fr. 3500.-.

 

Kontakt

Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir auf Ihren Goodwill angewiesen. Falls Sie sich vorstellen können, in Ihrem Betrieb einer motivierten und reifen lernenden Person eine Grundbildung zu ermöglichen, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.